Der Energieausweis ist Pflicht beim Verkauf und bei der Vermietung von Immobilien. Wir erklären, welche Arten es gibt, was die Energieklassen bedeuten und wann ein Bedarfsausweis Pflicht ist.
Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis (auch: Energiepass) ist ein genormtes Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet. Er zeigt auf einer Skala von A+ bis H, wie energieeffizient ein Gebäude ist — ähnlich wie die Energieeffizienzklassen bei Elektrogeräten.
Seit 2014 ist der Energieausweis im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt und bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Immobilien gesetzlich vorgeschrieben.
Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis: Der Unterschied
| Kriterium | Bedarfsausweis | Verbrauchsausweis |
|---|---|---|
| Grundlage | Technische Gebäudedaten (Berechnung) | Tatsächliche Verbrauchsdaten (3 Jahre) |
| Kosten | 300 – 600 € | 50 – 200 € |
| Aussagekraft | Hoch (unabhängig vom Nutzerverhalten) | Mittelmäßig (abhängig vom Nutzer) |
| Pflicht bei | Gebäuden bis 4 WE, Baujahr vor 1977; bei Sanierung | Neubauten und alle anderen |
| Empfehlung | Für Sanierungsplanung und Verkauf | Für reine Pflichterfüllung |
Energieklassen erklärt: Von A+ bis H
| Klasse | Primärenergiebedarf | Bedeutung |
|---|---|---|
| A+ | < 30 kWh/(m²·a) | Passivhaus, Plusenergiehaus |
| A | 30–50 kWh/(m²·a) | KfW-Effizienzhaus 55 |
| B | 50–75 kWh/(m²·a) | Niedrigenergiehaus |
| C | 75–100 kWh/(m²·a) | Neubaustandard GEG |
| D | 100–130 kWh/(m²·a) | Modernisierter Altbau |
| E | 130–160 kWh/(m²·a) | Teilsanierter Altbau |
| F | 160–200 kWh/(m²·a) | Unsanierter Altbau |
| G | 200–250 kWh/(m²·a) | Schlechter Altbau |
| H | > 250 kWh/(m²·a) | Sehr schlechter Altbau |
Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
- Beim Verkauf einer Immobilie — muss potenziellen Käufern spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden
- Bei Vermietung/Verpachtung — muss dem Mieter vor Vertragsabschluss vorgelegt werden
- In Immobilienanzeigen — Energieeffizienzklasse und Primärenergiebedarf müssen seit 2014 angegeben werden
- Bei bestimmten Sanierungen — nach wesentlicher Änderung der Gebäudehülle oder Heizungsanlage
- Öffentliche Gebäude über 250 m² — müssen den Ausweis öffentlich aushängen
Bußgelder bei fehlendem Energieausweis
Wer keinen gültigen Energieausweis vorlegt, riskiert Bußgelder von bis zu 15.000 € (§ 108 GEG). In der Praxis werden Verstöße zwar selten verfolgt, aber das Risiko bei Kauf- oder Mietvertragsstreitigkeiten ist real.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist ab Ausstellungsdatum 10 Jahre gültig. Danach muss er erneuert werden. Bei wesentlichen Sanierungsmaßnahmen (z.B. Komplettsanierung der Gebäudehülle) sollte der Ausweis vorzeitig erneuert werden, da der neue Energiestandard nicht mehr korrekt dargestellt wird.
Häufige Fragen zum Energieausweis (FAQ)
Kann ich den Energieausweis selbst ausstellen?
Nein. Der Energieausweis darf nur von qualifizierten Ausstellern ausgestellt werden: Ingenieure, Architekten, Handwerksmeister bestimmter Gewerke oder Energieberater mit einschlägiger Ausbildung. Es gibt sogenannte „Online-Energieausweise“ für unter 100 € — diese sind zwar formal gültig, haben aber keine Aussagekraft für Sanierungsplanung.
Was ist der Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis bei Mehrfamilienhäusern?
Für Mehrfamilienhäuser mit 5 oder mehr Wohneinheiten und Baujahr nach 1977 ist der Verbrauchsausweis zulässig. Für ältere Gebäude oder bei Sanierungsplanung empfiehlt sich stets der Bedarfsausweis.
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