BAFA Energieberatung 2026: Alle Förderungen, Voraussetzungen & Antrag

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert professionelle Energieberatung mit erheblichen Zuschüssen. Wir erklären alle relevanten Programme, Förderhöhen und wie der Antrag funktioniert.

Das Wichtigste in Kürze

  • BAFA fördert Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und Mittelstand (EBM)
  • Förderung: 80 % der Beratungskosten bei Wohngebäuden (Einfamilienhaus bis 1.300 €)
  • Energieberatung Mittelstand: bis zu 80 % Förderung für KMU
  • Antrag muss VOR Beauftragung des Energieberaters gestellt werden

BAFA Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

Die Energieberatung für Wohngebäude (früher: Vor-Ort-Beratung) ist das wichtigste Beratungsförderprogramm für private Hauseigentümer. Gefördert wird eine umfassende Vor-Ort-Analyse mit detailliertem Sanierungskonzept.

Förderhöhe EBW 2026

GebäudetypMax. Zuschuss
Ein- und Zweifamilienhaus1.300 €
Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten1.700 €
Zuschlag für individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)+500 €

Der Eigenanteil des Hausbesitzers beträgt nur 20 % der tatsächlichen Beratungskosten. Für einen iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) gibt es einen zusätzlichen Zuschuss von 500 €.

Voraussetzungen EBW

  • Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein
  • Energieberater muss in der Energieeffizienz-Experten-Liste (dena) gelistet sein
  • Antrag muss VOR der Beratung bei der BAFA gestellt werden
  • Keine Förderung bei bereits beantragtem Neubau-Förderprogramm für dasselbe Gebäude

BAFA Energieberatung Mittelstand (EBM)

Das Programm Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (früher: Energieberatung Mittelstand) richtet sich an Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen.

Förderhöhe EBM 2026

BeratungsartFörderquoteMax. Zuschuss
Erstberatung (Kurzcheck)80 %1.500 €
Detailberatung Nichtwohngebäude50 %4.000 €
Detailberatung Anlagen/Prozesse50 %4.000 €

So läuft der Antragsprozess ab

  1. Energieberater auswählen — Energieeffizienz-Experte aus der dena-Liste beauftragen (auf Anfrage, noch nicht unterschreiben)
  2. Antrag stellen — Online-Antrag über das BAFA-Portal (bafa.de) stellen, BEVOR der Vertrag unterschrieben wird
  3. Bewilligungsbescheid abwarten — Meist innerhalb weniger Wochen. Erst danach Beratungsvertrag unterschreiben
  4. Beratung durchführen — Vor-Ort-Analyse, Bericht, Sanierungskonzept (mit iSFP wenn gewünscht)
  5. Verwendungsnachweis einreichen — Beratungsbericht und Rechnung innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss beim BAFA einreichen
  6. Zuschuss erhalten — Auszahlung erfolgt nach Prüfung der Unterlagen

Häufige Fehler beim BAFA-Antrag

  • Beratung zu früh begonnen: Der Vertrag muss NACH dem Bewilligungsbescheid unterzeichnet werden — sonst verfällt der Förderanspruch
  • Falscher Berater: Nur dena-gelistete Energieberater sind förderfähig. Immer vorab prüfen
  • Fristen verpasst: Der Verwendungsnachweis muss innerhalb von 6 Monaten nach Projektende eingereicht werden
  • Fehlende Unterlagen: Vollständiger Beratungsbericht ist Pflicht — keine pauschalen Empfehlungen

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich mehrfach BAFA-Förderung für dasselbe Gebäude beantragen?

Ja, aber nur in bestimmten Abständen. Für Wohngebäude ist eine erneute Förderung frühestens nach 4 Jahren möglich.

Gilt die Förderung auch für Mieter?

Nein. Antragsberechtigt sind ausschließlich Eigentümer der betreffenden Immobilie.

Wie lange dauert die Bearbeitung des BAFA-Antrags?

In der Regel 2–6 Wochen. In Zeiten hoher Nachfrage kann es länger dauern. Planen Sie ausreichend Vorlauf ein.

Wir sind in der dena Energieeffizienz-Experten-Liste

Sustainari ist als qualifizierter Energieberater für BAFA-geförderte Beratungen zugelassen. Wir übernehmen auch die Antragstellung für Sie.