ENERGIEAUDIT · DIN EN 16247

Energieaudit nach DIN EN 16247

Gesetzlich vorgeschrieben für Nicht-KMU — systematische Analyse aller Energieverbraucher mit konkretem Maßnahmenplan.
LEISTUNGSUMFANG

Was das Energieaudit umfasst

Normgerechte Analyse aller relevanten Energieverbraucher — Gebäude, Prozesse, Transport.

DIN EN 16247

Normgerechtes Verfahren

alle 4 Jahre

Gesetzliche Pflicht für Nicht-KMU

∅ 15–25 %

Identifiziertes Einsparpotenzial

ABLAUF DES AUDITS

Ablauf des Energieaudits

01

Vorgespräch

Umfang, Standorte und Prioritäten festlegen.

02

Datenaufnahme

Zähler, Abrechnungen und Pläne auswerten.

03

Vor-Ort-Begehung

Anlagen, Gebäude und Prozesse aufnehmen.

04

Auditbericht

Normgerecht dokumentiert, sofort vorlagefähig.
HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen

Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu Ablauf, Kosten und Fördermöglichkeiten.
Unternehmen, die kein KMU sind (≥ 250 MA oder ≥ 50 Mio. € Umsatz), sind zur Durchführung alle 4 Jahre verpflichtet.
Für KMU gibt es BAFA-Förderung. Für Nicht-KMU ist das Audit verpflichtend, aber die Kosten sind betrieblich absetzbar.
Es drohen Bußgelder. Wir empfehlen eine frühzeitige Terminplanung.
Abhängig von Unternehmensgröße und Standortanzahl — typisch 4–10 Wochen von Beauftragung bis Bericht.
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