ENERGIEAUDIT · DIN EN 16247
Energieaudit nach DIN EN 16247
Gesetzlich vorgeschrieben für Nicht-KMU — systematische Analyse aller Energieverbraucher mit konkretem Maßnahmenplan.
- DIN EN 16247
- Gesetzlich anerkannt
- Alle Branchen
LEISTUNGSUMFANG
Was das Energieaudit umfasst
Normgerechte Analyse aller relevanten Energieverbraucher — Gebäude, Prozesse, Transport.
- Analyse Gebäude & Gebäudehülle
- Technische Anlagen & HLK-Systeme
- Produktions- & Prozessprozesse
- Fuhrpark & Transport
- Normgerechter Auditbericht
- Maßnahmen mit Wirtschaftlichkeitsrechnung
DIN EN 16247
Normgerechtes Verfahren
alle 4 Jahre
Gesetzliche Pflicht für Nicht-KMU
∅ 15–25 %
Identifiziertes Einsparpotenzial
ABLAUF DES AUDITS
Ablauf des Energieaudits
01
Vorgespräch
Umfang, Standorte und Prioritäten festlegen.
02
Datenaufnahme
Zähler, Abrechnungen und Pläne auswerten.
03
Vor-Ort-Begehung
Anlagen, Gebäude und Prozesse aufnehmen.
04
Auditbericht
Normgerecht dokumentiert, sofort vorlagefähig.
HÄUFIGE FRAGEN
Häufige Fragen
Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu Ablauf, Kosten und Fördermöglichkeiten.
Unternehmen, die kein KMU sind (≥ 250 MA oder ≥ 50 Mio. € Umsatz), sind zur Durchführung alle 4 Jahre verpflichtet.
Für KMU gibt es BAFA-Förderung. Für Nicht-KMU ist das Audit verpflichtend, aber die Kosten sind betrieblich absetzbar.
Es drohen Bußgelder. Wir empfehlen eine frühzeitige Terminplanung.
Abhängig von Unternehmensgröße und Standortanzahl — typisch 4–10 Wochen von Beauftragung bis Bericht.
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